vhs unterwegs / Tagesausflüge & Studienreisen
Studienreisen
Bei der Durchführung von Studienreisen ist die Volkshochschule in der Regel Vermittler im Sinne des Reisevertragsrechtes (§651a ff BGB). Der jeweilige Reiseveranstalter wird im Ausschreibungstext schriftlich benannt. Für die Studienreise gelten die Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Tagesfahrten
Beachten Sie, dass für Tagesfahrten geänderte Rücktrittsmöglichkeiten gelten. Ein Rücktritt ist nur bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich.
Bei der Durchführung von Studienreisen ist die Volkshochschule in der Regel Vermittler im Sinne des Reisevertragsrechtes (§651a ff BGB). Der jeweilige Reiseveranstalter wird im Ausschreibungstext schriftlich benannt. Für die Studienreise gelten die Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Tagesfahrten
Beachten Sie, dass für Tagesfahrten geänderte Rücktrittsmöglichkeiten gelten. Ein Rücktritt ist nur bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich.
Tagesausflüge & Studienreisen
Studienreisen
Bei der Durchführung von Studienreisen ist die Volkshochschule in der Regel Vermittler im Sinne des Reisevertragsrechtes (§651a ff BGB). Der jeweilige Reiseveranstalter wird im Ausschreibungstext schriftlich benannt. Für die Studienreise gelten die Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Tagesfahrten
Beachten Sie, dass für Tagesfahrten geänderte Rücktrittsmöglichkeiten gelten. Ein Rücktritt ist nur bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich.